
Zur Sicherung des langfristigen Fortbestandes eines landwirtschaftlichen Betriebes ist die Erhöhung des Eigentumsanteils an den bewirtschafteten Flächen anzustreben.
Verkaufsabsichten von Verpächtern führen oft zu einem Verlust eigener Bewirtschaftungsflächen.
Die Sicherung der durch den Landwirtschaftsbetrieb bewirtschafteten Fläche hat Vorrang. Deshalb sind oft zusätzliche finanzielle Mittel für Flächenankäufe bereitzustellen, die für Investitionen im Unternehmen vorgesehen waren. Der drohende Flächenverlust kann auch zu einer Gefährdung der Existenz des Landwirtschaftsbetriebes führen.
Die Landgesellschaft erwirbt daher Flächen, um sie mittelfristig zur Sicherung der Existenzgrundlage an wirtschaftende Betriebe weiterzugeben.
Wenn Sie an einer Aufstockung Ihrer landwirtschaftlichen Eigentumsflächen interessiert sind oder Ihnen Flächen zum Kauf angeboten werden, Ihr Betrieb aber zur Zeit nicht in der Lage ist, diese Flächen zu erwerben, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Möglichkeiten, um die Flächen für Ihren Betrieb zu sichern.
Die Landgesellschaft besitzt die Berechtigung zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz im Land Mecklenburg-Vorpommern.