
Flurneuordnung ist ein praktikabler Weg, um die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu zu ordnen. In einem solchen Verfahren sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt.
Im Ergebnis werden neben einer höheren Rechtssicherheit wesentliche Nutzungsvorteile für die Eigentümer und Bewirtschafter erzielt.
Verfahrensarten sind Bodenordnungsverfahren nach §54 und §56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz als freiwilliger Landtausch und Flächenverfahren.
Ein Bodenordnungsverfahren bietet sehr gute Rahmenbedingungen, um agrar- und infrastrukturelle, gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungsaufgaben im Territorium abgestimmt zu planen und umzusetzen.
Im Verfahren werden notwendige Investitionen im ländlichen Wegebau sowie in der öffentlichen und privaten Dorferneuerung getätigt.
Die Landgesellschaft führt im Auftrage des Landes die technische Bearbeitung dieser Verfahren durch.