
Jeder Neu- oder Ausbau eines Weges stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt und die Landschaft dar, der gesetzlich ausgleichspflichtig ist.
Art und Umfang der Ausgleiche werden mit den Trägern öffentlicher Belange auf der Grundlage einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz abgestimmt.
Ausgleichsmaßnahmen sind vielfältig. Wir unterstützen z. B. bei der Neupflanzung von Bäumen oder Hecken, bei der Einrichtung neuer Kleinbiotope oder bei der Aufwertung und Vernetzung bereits vorhandener Biotopstrukturen.