
Über einen freiwilligen Landtausch können Eigentümer in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren einzelne Flurstücke tauschen, um die Bewirtschaftung ihrer Flächen zu verbessern. Auch aus Gründen, der Verbesserung der Agrarstruktur können Landtausche durchgeführt werden.
Die Landgesellschaft ist zugelassener Helfer für freiwillige Landtauschverfahren.