
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt auf der Grundlage des AFP unabhängig von der Rechtsform Zuwendungen zur Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe, u. a. zum Bau von landwirtschaftlichen Gebäuden, zur Energieerzeugung und -einsparung, zum Kauf von Maschinen und zur Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen.
Unsere Leistungen umfassen die Beratung zum AFP und die Erarbeitung von Investitionskonzepten.
Wir unterstützen Sie bei der Sicherung der Finanzierung und der Beantragung der Fördermittel. Durch unsere Mitarbeiter erfolgt die betriebswirtschaftliche und technische Betreuung der Investition bis zur Erstellung des Verwendungsnachweises. Neben der Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern als Investitionsbetreuer ist die Landgesellschaft auch im Land Brandenburg als Betreuer landwirtschaftlicher Fördervorhaben zugelassen und tätig.
Auszahlung eines einmaligen abgezinsten, nicht rückzahlbaren Zuschusses nach Abschluss der Maßnahme je nach Art der Investition in Höhe von bis zu 20, 31, 35, 40 bzw. 50 % auf die Nettoinvestitionssumme einschl. der Nebenkosten.
siehe AFP Richtlinie Pkt.2
Beispiel 1 Große Investition - Neubau eines Liegeboxenlaufstalls Beispiel 2 Kleine Investition - Zukauf eines Futtermischwagens