
Die Landgesellschaft hat seit 2001 in zahlreichen Projekten die Projektträgerschaft im Rahmen des Moorschutzprogramms in
Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Das Moorschutzprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung
von Mooren. Die Fortführung des Moorschutzprogramms ab 2007 mit erweitertem Inhalt bietet die FöRiGeF.
Wir übernehmen für Landwirte, Eigentümer, Vereine, Verbände und Kommunen, die Interesse an der Durchführung von Projekten,
die nach dieser Richtlinie gefördert werden, haben, die Antragstellung und das Management während der Umsetzung einschließlich
der finanziellen Abwicklung bis zur Erstellung der Nachweise für die Verwendung der Mittel.
Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bieten wir öffentlichen und privaten Investoren ein Komplettpaket von der Flächenbeschaffung bis zur Herstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an. Ziel ist es, durch Bündelung von Maßnahmen in Flächenpools und langfristige Sicherung der Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden, ökologisch hochwertige Lösungen zu schaffen. Dadurch können sich Kompensationsverpflichtete auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.