
Die Vermessungsabteilung führt auf Grundlage des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorrangig Liegenschaftsvermessungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bodenordnungsverfahren aus
Liegenschaftsvermessungen sind Vermessungsarbeiten an Flurstücken und Gebäuden, die in die Nachweise des Liegenschaftskatasters eingehen.
Außerdem werden Ingenieurvermessungen durchgeführt, die für die technische Planung, Absteckung und Überwachung von Hoch- und Tiefbauvorhaben erforderlich sind.