
Die Vermessungsabteilung führt auf Grundlage des Geoinformations- und Vermessungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern Liegenschaftsvermessungen durch, die im Zusammenhang stehen mit:
Liegenschaftsvermessungen sind Vermessungsarbeiten an Flurstücken und Gebäuden, die in die Nachweise des Liegenschaftskatasters eingehen.
Außerdem werden Ingenieurvermessungen durchgeführt, die für die technische Planung, Absteckung und Überwachung von Hoch- und Tiefbauvorhaben erforderlich sind.