Die Landgesellschaft führt folgende Ingenieurvermessungen durch:
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Absteckungen von Gebäuden und von Straßen und Leitungstrassen
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Lage- und Höhenpläne als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung, als Grundlage
der Planung von Bauvorhaben, zur Baubeginnanzeige, als Bestandteil des Bauantrages
und zur Begründung von Baulasten
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Bestandspläne für Leitungsdokumentationen