Die Landgesellschaft führt folgende Ingenieurvermessungen durch:
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Absteckungen von Gebäuden, Straßen und Leitungstrassen
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Lage- und Höhenpläne als Grundlage für Bauvorhaben oder für die Bauleitplanung, zur Baubeginnanzeige,
als Bestandteil des Bauantrages und zur Begründung von Baulasten