
Die Landgesellschaft führt Liegenschaftsvermessungen vor allem im Zusammenhang mit Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz durch.
Aber auch an eigenen oder zu erwerbenden Grundstücken oder im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur oder des Umwelt- und Naturschutzes werden Liegenschaftsvermessungen vorgenommen.