
Liegenschaftsvermessungen, die im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur stehen, sind z. B. Zerlegungsvermessungen für den An- und Verkauf landwirtschaftlich genutzter Teilflächen.
Liegenschaftsvermessungen im Zusammenhang mit geförderten Investitionen nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (Siedlungsverfahren nach Reichssiedlungsgesetz) sind z. B. für den Landwirt kostenfreie Gebäudeeinmessungen von baulichen Maßnahmen, wenn eine Gebührenfreiheitsbescheinigung der Siedlungsbehörde oder des Siedlungsunternehmens ausgestellt wurde.
Unter Liegenschaftsvermessungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im ländlichen Raum sind die Vermessungen innerhalb von Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz oder innerhalb von Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zu verstehen.