
Die Landgesellschaft verwaltet im Auftrag des Landes Wohnungen in ländlichen Kommunen. Dies umfasst sowohl die kaufmännische als auch die technische Verwaltung.
Neben der kompletten Verwaltung der Mietobjekte einschließlich der Betriebskostenabrechnungen gegenüber den Mietern werden, soweit erforderlich, auch Verhandlungen mit Versorgungsträgern geführt. Außerdem werden alle übrigen Eigentümerpflichten (z.B. Regelung der Verkehrssicherungspflicht) übernommen.
Die technische Verwaltung schließt die Überwachung des baulichen Zustandes, die Vergabe notwendiger Reparaturen und den Abschluss von Wartungsverträgen ein.