Pflugtausch und freiwilliger Landtausch

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Oft liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen eines Betriebes nicht direkt nebeneinander. Um die Bearbeitung solcher Flächen zu erleichtern, können die Eigentümer oder Bewirtschafter solcher Flächen einen Pflugtausch mit einem anderen Eigentümer oder Bewirtschafter vereinbaren, um den besser gelegenen Boden des jeweiligen Vertragspartners zu bearbeiten (zeitweiliger Tausch der Bodenbearbeitung). In der Regel wird der Pflugtausch vereinbart, um die Bearbeitunsflächen zu vergrößern.

Genauso können Eigentümer ländlicher Liegenschaften einzelne Flurstücke dauerhaft untereinander tauschen (freiwilliger Landtausch). Die Antragstellung und Bearbeitung der freiwilligen Landtauschverfahren erfolgen über die Flurneuordnungsbehörden.

Unsere Mitarbeiter der Abteilung Flurneuordnung können Hinweise geben und Ihre kompetenten Ansprechpartner für freiwillige Pflug- oder Landtauschverfahren sein. Wenn Sie Interesse an einem solchen Verfahren haben, beraten wir Sie gern.

Ihr Ansprechpartner

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03866-4040

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