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Ökokonten

Kompensationsmöglichkeiten finden!

Sind Sie auf der Suche nach Kompensationsmöglichkeiten für ein Projekt Ihres Unternehmens oder für Ihre Kommune? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir unterstützen Sie dabei, das passende Ökokonto bzw. Kompensationsflächenequivalente (KFÄ) zu finden und Kompensationsbedarfe schnell und reibungslos abzudecken.

Zudem bieten wir an, Freistellungen von Kompensationsverpflichtungen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Naturschutzausführungsgesetz M-V und der Ökokontoverordnung des Landes M-V vorzunehmen.

Seit 2015 ist die Landgesellschaft M-V anerkannte Flächenagentur des Landes Mecklenburg-Vorpommern (nach § 14 ÖkoKtoVO M-V). Mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz verwirklichen wir in fast allen Naturräumen des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine breite Palette naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen und Ökokonten, die wir planen, umsetzen, vermarkten und nachhaltig pflegen.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: oekoflaechenagentur@lgmv.de.

Ihre Ansprechpartnerin für Ökokonten

Platzhalter ASP

Cathleen Schulz

Kundenbetreuung, Kompensationsflächenequivalente (KFÄ)

03834 832 -47

Unser Angebot der Ökoflächenagentur

  • Beratung bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen und Ökokonten
  • Umgehende Bereitstellung und Reservierung von Ökopunkten
  • Vollständige Übernahme von Kompensationsverpflichtungen und Freistellung des Vorhabenträgers
  • Unkompliziertes und zeitsparendes Verfahren und Vertragsabwicklung
  • Kompensationsmaßnahmen in den Naturräumen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Aktuelle Ökokonten

Ökokonten der LG M-V in den Landschaftszonen von M-V Ökokonten der LG M-V in den Landschaftszonen von M-V

Ökokonten der LG M-V in den Landschaftszonen von M-V

Übersicht unserer Ökokonten

Nummer

Landschaftszonen

Ökopunkte

Landschaftszone 1 – Ostseeküstenland
1-01 Außernutzungnahme von Waldflächen und Grünlandextensivierung bei Pantow (VR-027) verfügbar
1-02 Neuanlage eines Laubwaldes bei Rostock-Nienhagen (HRO-004) ausverkauft
1-03 Renaturierung der Fischlandwiesen (VR-007) verfügbar
1-05 Regeneration Polder Jamitzow (VG-026) ausverkauft
1-06 Langes Bruch (Insel Usedom) eingeschränkt verfügbar
1-07 Entwicklung von Trocken- und Magerrasen Mellenthin Direktkompensation
1-08 Wiederherstellung eines Bereichs des Biendorfer Baches (LRO-051) verfügbar
1-10 Rückbau Teilpolder Bargischow/Gnevezin Direktkompensation
1-11 Umwandlung Acker in extensives Grünland, Neuanlage Feldhecke,
Neuanlage eines Kleingewässers bei Hinter Bollhagen (LRO-062)
verfügbar
Landschaftszone 2 – Vorpommersches Flachland
2-01 Renaturierung Quellhang Klotzow (VG-010) ausverkauft
2-02 Wiedervernässung Rossiner Wiese (VG-006) ausverkauft
2-03 Renaturierung Polder 3 Bad Sülze (VR-011) verfügbar
2-05 Entwicklung von Trocken- und Magerrasen und Gehölzinseln bei Lentschow (VG-034) verfügbar
2-06 Extensive Weidenutzung Drewelow eingeschränkt verfügbar
2-07 Entwicklung von Gewässerschutzflächen am Mittellauf der Barthe eingeschränkt verfügbar
2-08 Quellkuppe Trantow / Loitz eingeschränkt verfügbar
2-09 Entwicklung von Extensivgrünland am Langenhanshäger Holz eingeschränkt verfügbar
2-10 Erhalt und Entwicklung von Feuchthabitaten an der Blinden Trebel eingeschränkt verfügbar
2-12 Windpark Neu Kosenow Direktkompensation
Landschaftszone 3 - Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte
3-01 Wiedervernässung des Gelliner Bruchs (VG-019) verfügbar
3-02 Ökokonto Boitin eingeschränkt verfügbar
3-03 Gehölzpflanzung Papendorf Direktkompensation
3-04 Acker Gellin eingeschränkt verfügbar
Landschaftszone 4 - Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte
4-01 Feldhecke bei Plauerhagen (LUP-019) ausverkauft
4-02 Umwandlung von Intensiv- in Extensivgrünland unter Anhebung des Grundwasserstandes am Breeser See sowie Anlage eines Feldgehölzes (LRO-048) ausverkauft
4-03 Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Unterlauf des Ottergrabens im Bereich der Gemeinde Zülow (LUP-013) verfügbar
Landschaftszone 5 - Vorland der Mecklenburgischen Seenplatte
5-01 Naturnahe Umgestaltung des Kraaker Mühlenbaches bei Kraak (LUP-011) ausverkauft

Rechtliche Grundlagen und allgemeine Informationen

Eingriffsregelung und Ökokontierung

Wer in Natur und Landschaft mit baulichen Vorhaben eingreift, ist gesetzlich verpflichtet, dabei entstehende, nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (Eingriffsreglung, §§ 14,15 BNatSchG). Die Praxis zeigt, dass die Beschaffung von geeigneten Maßnahmen und Flächen für die notwendige Kompensation zunehmend mit Schwierigkeiten verbunden ist und oft eine lange Vorlaufphase benötigt. Immer wieder kommt es vor, dass eine zeitnahe Genehmigung des Vorhabens durch die Suche nach Kompensationsmaßnahmen gefährdet ist.

Mit der Einführung von Ökokonten (§ 16 BNatSchG) begegnete man auf Bundes- und Landesebene diesem Problem. Ökokonten erlauben als vorgezogene Kompensationsmaßnahmen einen schnellen Genehmigungsprozess bei Investitionsvorhaben. Ökokonten generieren Kompensationsäquivalente (KFÄ bzw. Ökopunkte), die von Kompensationspflichtigen erworben werden können.

Wir bieten Ihnen an, bei der Suche eines geeigneten Ökokontos für Ihre Kompensationsverpflichtungen behilflich zu sein. Sprechen Sie uns an!

Freistellung nach § 14 Abs. 4 ÖkoKtoVO M-V

Ihre Ausgleichsverpflichtung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist bei der Landgesellschaft M-V in guten Händen! Mit uns an Ihrer Seite wählen Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner, der Ihre Kompensationsverpflichtungen unkompliziert und vollständig übernimmt. Der Vorhabenträger wird von seiner Ausgleichsverpflichtung nach § 15 des BNatSchG und gemäß § 14 Abs. 4 ÖkoKtoVO M-V (befreiende Wirkung) freigestellt und kann sich somit auf sein eigentliches Kerngeschäft konzentrieren.

Planung und Umsetzung

Als Flächenagentur sind wir für die Vorauswahl der Projektflächen, die Projektsteuerung, das Flächenmanagement bis hin zur Umsetzung und Sicherung der Maßnahmen verantwortlich und kümmern uns um sämtliche Aspekte des Projekts. Wir bemühen uns hierbei um eine räumlich konzentrierte, sowie flächenschonende Planung und Umsetzung von Ausgleichmaßnahmen. So können landwirtschaftliche Produktion und naturschutzfachliche Maßnahmen nebeneinander existieren und sich schlussendlich gegenseitig nützen. Um die unterschiedlichen Ausgleichsbedarfe der Investoren abzudecken, werden verschiedene Maßnahmentypen (z.B. Moorrenaturierung, Gehölzpflanzung, Acker- und Grünlandextensivierung oder die Errichtung von Kleingewässern und Hecken) umgesetzt. Diese tragen als vielschichtige Strukturen zur Bereicherung der Agrarlandschaft bei und erfüllen als Wasserspeicher, Erosionsschutz und Biotopverbundelemente wichtige Funktionen im Naturhaushalt. Sie sind nicht zuletzt Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten und damit wichtige Faktoren für die Erhöhung der Biodiversität.

Pflege und Monitoring

Die Projekte werden langfristig begleitet, um eine nachhaltige Funktionsfähigkeit der Maßnahmen gewährleisten zu können. Die Unterhaltungsverpflichtung wird somit durch Pflege und Monitoring über mindestens 25 Jahre sichergestellt.