Flurneuordnung

Eine Flurneuordnung wird durchgeführt, um den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz in einem festgelegten Verfahrensgebiet neu zu ordnen. Im Auftrag öffentlicher Träger und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Verfahrens – Landwirten, Grundstücks-eigentümern und weiteren Flächennutzern – führen wir Flurneuordnungen u.a. zur Verbesserung der Agrarstruktur durch.

Hierbei werden meist kleine und verstreute Flächen zu größeren und damit effektiver zu bearbeitenden Flächen zusammengelegt, um die Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Darüber hinaus können weitere Aspekte verfolgt werden, die zur Entwicklung des ländlichen Raumes beitragen. Hierzu gehören infrastrukturelle, gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungs-aufgaben. So können Maßnahmen zur Dorferneuerung und des Wegebaus oder zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)  sowie weitere Lösungen von Landnutzungskonflikten im Zuge einer Flurneuordnung umgesetzt werden.

Die Neuordnung ländlicher Flächen kann dabei durch Flurneuordnungs- oder Flurbereinigungsverfahren erfolgen. Die Verfahren führen wir auf Grundlage aktueller topografischen Aufnahmen durch. Als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen des Landes sind wir gemäß § 53 Abs.4 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) als „geeignete Stelle“ mit der Bearbeitung von Flurneuordnungsverfahren beauftragt.

In besonderen Fällen können wir freiwillige Landtauschverfahren unterstützen. Die Antragstellung und Bearbeitung der freiwilligen Landtauschverfahren erfolgen über die Flurbereinigungsbehörden.

Unsere Leistungen

  • Feststellung der Flächeneigentümer
  • Hofraumverhandlungen und Planwunschgespräche
  • Wertermittlung
  • Bodenordnungsplan

Ihr Ansprechpartner

Henning Witte

Henning Witte

Abteilungsleiter Flurneuordnung

03866-404-105