Wo findet die Beurkundung statt?
Der/die Verkäufer kann/können das Notariat in Abstimmung mit der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH auswählen.
Fallen Kosten für den Verkäufer an?
Der Käufer trägt die Kosten der Beurkundung. Der/Die Verkäufer tragen lediglich die Kosten der Lastenfreistellung und ggf. die Kosten der Nachgenehmigung bei nicht Teilnahme der Verkäufer an der Beurkundung.
Was passiert mit dem bestehenden Landpachtvertrag und dem Pächter nach dem Verkauf?
Der Käufer tritt zu den bestehenden Konditionen in das Pachtverhältnis ein.
Vorteil Landgesellschaft M-V mbH: Nach Laufzeitende des Pachtverhältnisses erfolgt in der Regel eine Fortsetzung mit dem aktuellen Pächter.
Auf welchen Grundlage wird der Kaufpreis ermittelt?
Die Grundlagen sind der aktuelle Grundstücksmarktbericht des jeweiligen Landkreises und die Eigenschaften des Kaufgegenstandes zur marktüblichen Kaufpreisermittlung.
Was muss ich als Verkäufer beitragen?
Für eine erste Beratung benötigen wir nur Ihre Kontaktdaten – Angaben zum Kaufgegenstand wie Gemarkung, Flur, Flurstück und Pachtverhältnis. Die Zustimmung zum Abruf des Grundbuchs ist erst notwendig, wenn sich abzeichnet, dass ein Verkauf zu Stande kommt.
Um alles Weitere kümmert sich die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.
Gibt es für Landwirtschaftsbetriebe eine Rückkaufsoption, wenn sie ihre Fläche verkaufen?
Ja. Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb eine Fläche an uns verkauft, besteht die Möglichkeit einer Rückkaufsoption zum fest vereinbarten Kaufpreis für die Dauer von sechs Jahren. In dieser Zeit wird ein Pachtvertrag mit feststehenden Konditionen abgeschlossen, sodass die Fläche weiterhin bewirtschaftet werden kann.
Sowohl die Rückkaufsoption, als auch die Pachtbedingungen werden notariell beurkundet. Wird die Rückkaufsoption innerhalb der vereinbarten Frist nicht ausgeübt, erlischt dieses Recht – und die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH kann über die Fläche frei verfügen.