Infoseite XRechnung

In unserem Unternehmensverbund stellen wir um auf XRechnung (bzw. auf E-Rechnung).

Das betrifft folgende Unternehmen:

  • Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
  • FMI Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • Energieland MV GmbH
  • MoorAgentur MV

FAQ XRechnungen

Warum erfolgt die Umstellung auf XRechnung (bzw. E-Rechnung)?

Die elektronische Rechnungsstellung wird zunehmend zum Standard. Mit der nächsten Stufe der gesetzlichen E-Rechnungspflicht ab 2027 gewinnt die strukturierte elektronische Rechnungsübermittlung weiter an Bedeutung. Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen und ermöglicht dadurch eine automatisierte Verarbeitung. Eine einfache PDF-Datei oder Bilddatei, die per E-Mail versendet wird, ist keine E-Rechnung.

Was ändert sich für Unternehmen ab 2027?

Für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen endet zum 31. Dezember 2026 die allgemeine Übergangsfrist zur E-Rechnung. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen. Für Unternehmen mit einem geringeren Vorjahresumsatz gilt die Übergangsregelung noch bis Ende 2027. Zu den in Deutschland gebräuchlichen zulässigen Formaten gehört unter anderem die XRechnung.

Wie reichen Unternehmen künftig XRechnungen bei uns ein?

Elektronische Rechnungen an die an unsere Unternehmen werden über die Zentrale Rechnungseingangsplattform OZG-RE übermittelt. Nach einmaliger Registrierung können Rechnungen dort elektronisch eingereicht beziehungsweise über die angebotenen Übermittlungswege erstellt und versendet werden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre XRechnung neben den gesetzlichen Rechnungsangaben insbesondere die für den Auftrag gültige Leitweg-ID, die Bankverbindung, Zahlungsbedingungen und die E-Mail-Adresse des Rechnungsstellenden enthält. Lieferanten- und Bestellnummer sollten, soweit vorhanden, ebenfalls angegeben werden. Rechnungsbegründende Anlagen sind gemeinsam mit der elektronischen Rechnung zu übermitteln. Eine separate Übermittlung der Anlagen ist nicht möglich.

Welche Leitweg-ID gilt für welchen Rechnungsempfänger?

Die Leitweg-ID dient der eindeutigen Zuordnung und Weiterleitung einer elektronischen Rechnung an den richtigen Rechnungsempfänger. Welche Leitweg-ID für Ihren konkreten Auftrag zu verwenden ist, teilen wir Ihnen gerne mit. Nutzen Sie hierfür bitte das nachfolgende Kontaktformular. Geben Sie möglichst den betreffenden Auftrag, das Projekt oder die Bestellnummer an, damit wir Ihre Anfrage schnell zuordnen können.

Wie frage ich die korrekte Leitweg-ID an?

Sie benötigen die korrekte Leitweg-ID für Ihre Rechnung an eines unserer Unternehmen? Senden Sie uns über das Kontaktformular Ihre Fragen bzw. die Angaben zu Ihrem Auftrag. Wir teilen Ihnen die für Ihre Rechnungsstellung erforderliche Leitweg-ID über nachfolgendes Kontaktformular mit.

Kontaktformular zur Abfrage der korrekten Leitweg ID

Ab dem 01.01.2027 stellen wir auf XRechnung um. Zur korrekten Zuordnung der Rechnungen bitten wir Sie, nachfolgende 
Felder vollständig auszufüllen und uns Ihre Fragen bzw. die Angaben zu Ihrem Auftrag über das Kontaktformular zu schicken.

Wir teilen Ihnen die für Ihre Rechnungsstellung erforderliche Leitweg-ID mit.

 

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie erhalten in Kürze eine Rückantwort.

E-Rechnung Abfrage Versandinformationen

Bitte füllen Sie die folgenden Felder vollständig aus und hinterlegen Sie die Daten, über die Sie zukünftig Ihre E-Rechnungen empfangen möchten.


Ab dem 01.01.2027 erhalten Sie Ihre Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form. Bitte übermitteln Sie uns die erforderlichen Informationen 
innerhalb von 14 Tagen, um eine reibungslose Umstellung sicherzustellen.

Bitte geben Sie hier Ihre Kontaktdaten sowie den Namen des Unternehmens an. Diese Informationen dienen ausschließlich der eindeutigen Zuordnung Ihrer Angaben sowie der Kontaktaufnahme bei möglichen Rückfragen. Bitte beachten Sie, dass die hier hinterlegte E-Mail-Adresse nicht zwingend der Empfangskanal für E-Rechnungen sein muss. Die E-Rechnungsadresse wird im entsprechenden Abschnitt separat abgefragt. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den Link in der Fußzeile. Mit Klick auf „Weiter“ bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind.

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
 
 

Hinweis:
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Weitere Informationen zur Verarbeitung finden Sie unter der Datenschutzerklärung.