Flurneuordnung
Im Zuge eines Flurneuordnungsverfahrens besteht die Möglichkeit, die Eigentumsverhältnisse ländlicher Grundstücke so anzupassen, dass die Flächen von Eigentümern oder Bewirtschaftern besser genutzt werden können.
Im Auftrag öffentlicher Träger und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Verfahrens - Grundstückseigentümern, Landwirten und weiteren Flächennutzern - führen wir Flurneuordnungen durch.
Die Neuordnung von ländlichen Flächen kann dabei durch ein Flurneuordnungs- oder Flurbereinigungssverfahren bzw. einen freiwilligen Landtausch umgesetzt werden, wodurch agrar- und infrastrukturelle, gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungsaufgaben eines Gebietes abgestimmt, geplant und umgesetzt oder Landnutzungs-konflikte gelöst werden können. Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern nimmt diese Aufgaben als "zugelassener Helfer" im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes bzw. als "geeignete Stelle" nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz wahr.