Eine Flurneuordnung wird durchgeführt, um den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz in einem festgelegten Verfahrensgebiet neu zu ordnen. Im Auftrag öffentlicher Träger und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Verfahrens – Landwirten, Grundstückseigentümern und weiteren Flächennutzern – führen wir Flurneuordnungen zur Verbesserung der Agrarstruktur durch.
Hierbei werden meist kleine und verstreute Flächen zu größeren und damit effektiver zu bearbeitenden Flächen zusammengelegt, um die Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Darüber hinaus können weitere Aspekte verfolgt werden, die zur Entwicklung des ländlichen Raumes beitragen.
Hierzu gehören infrastrukturelle, gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungsaufgaben. So können Maßnahmen zur Dorferneuerung und des Wegebaus oder zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) im Zuge einer Flurneuordnung umgesetzt werden.
Die Neuordnung ländlicher Flächen kann dabei durch ein Bodenordnungsverfahren oder einen freiwilligen Landtausch erfolgen. Die Verfahren führen wir auf Grundlage der topografischen Aufnahmen unserer Vermessung durch.
Als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen des Landes sind wir gemäß § 53 Abs.4 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LWAnpG) „geeignete Stelle“ für Flurneuordnungsverfahren.