Im Auftrag öffentlicher Träger und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Verfahrens - Grundstückseigentümern, Landwirten und weiteren Flächennutzern - führen wir Flurneuordnungen durch. Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH nimmt diese Aufgaben als "zugelassener Helfer" im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes bzw. als "geeignete Stelle" nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz wahr. Im Zuge eines Flurneuordnungsverfahrens besteht die Möglichkeit, die Eigentumsverhältnisse ländlicher Grundstücke so anzupassen, dass die Flächen von Eigentümern oder Bewirtschaftern besser genutzt werden können. Die Neuordnung kann dabei durch ein Bodenordnungsverfahren (BOV) oder einen freiwilligen Landtausch umgesetzt werden. Ziele sind die Verbesserung der Agrar- und Infrastruktur des jeweiligen Gebietes oder die Lösung von Landnutzungskonflikten. Im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens können weiterere Maßnahmen, wie gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungsaufgaben, geplant und umgesetzt werden. Dazu gehören:
- Ländlicher Wegebau
- Dorferneuerung
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Flurneuordnungsverfahren werden auf Grundlage der topografischen Aufnahmen unserer Vermessung durchgeführt.
Wenn Sie Informationen zum Thema der Flurneuordnung wünschen, wenden Sie sich gern an uns.