Eine Flurneuordnug wird durchgeführt, um den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz in einem festgelegten Verfahrensgebiet neu zu ordnen. Im Auftrag öffentlicher Träger und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Verfahrens - Landwirten, Grundstückseigentümern und weiteren Flächennutzern - führen wir Flurneuordnungen zur Verbesserung der Agrarstruktur durch. Hierbei werden meist kleine und verstreute Flächen zu größeren und damit effektiver zu bearbeitenden Flächen zusammengelegt, um die Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Darüber hinaus können weitere Aspekte verfolgt werden, die zur Entwicklung des ländlichen Raumes beitragen. Hierzu gehören infrastrukturelle, gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungsaufgaben. So können Maßnahmen zur Dorferneuerung, zum Wegebau oder zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) im Zuge einer Flurneuordnung umgesetzt werden.
Die Neuordnung ländlicher Flächen kann dabei durch ein Bodenordnungsverfahren oder einen freiwilligen Landtausch erfolgen.
Wenn Sie Informationen zu Flurneuordnungsverfahren wünschen, wenden Sie sich gern an uns.