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Fördermittel für gewerbliche Unternehmen

Wir betreuen Ihr Investitionsvorhaben

Bei vielen Investitionsvorhaben besteht für Unternehmer und Bauherren die Möglichkeit, Fördermittel für die Finanzierung in Anspruch zu nehmen.

Dank unterschiedlicher Richtlinien werden Investitionsvorhaben u.a. im Bereich der Erneuerbaren Energien gefördert. Hiervon profitieren insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen sowie innovative Projekte. Nicht nur für die Investition selbst, sondern bereits für die Planung von Projekten können Fördermittel beantragt werden.

Unsere Leistungen

  • Finanzierungspläne, Investitions- und Betriebskonzepte
  • Fördermittelmanagement
  • Standortanalyse
  • Individuelle Beratung

Förderprogramme für gewerbliche Unternehmen

Klimaschutzförderrichtlinie

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • investive Maßnahmen (z.B. Energieeinsparung, Verbesserung der Energieeffizienz, Wärme- und Sonnenenergienutzung, Biomassenutzung)        
  • lnfrastrukturmaßnahmen (z.B. Wärme-/Stromspeicher, Nahwärmenetze)
  • innovative Projekte
  • Planungsleistungen

WIE WIRD GEFÖRDERT?

  • i.d.R. 30 % Zuschuss
  • Bonus für kleine Unternehmen: 20 % Zuschuss
  • Bonus für mittlere Unternehmen: 10 % Zuschuss
  • maßnahmespezifische Boni: 5 % bis 10 % Zuschuss

Marktstrukturverbesserungsrichtlinie

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • Erfassung, Lagerung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Gründung und/oder Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen


WIE WIRD GEFÖRDERT?

  • Investitionen
    - Unternehmen: bis zu 55 % Zuschuss
    - Erzeugerzusammenschlüsse: bis zu 40 % Zuschuss
  • Gründung und/oder Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen: 20 % bis 60 % Zuschuss

Förderung von Kleinstunternehmen ländlicher Räume

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • Investitionsvorhaben im ländlichen Raum (Errichtung oder Erweiterung), die der Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten dienen
    (z.B. Baukosten, Hebebühnen, Büroeinrichtungen, Mobiliar für Inneneinrichtungen, Verkaufstresen, Kühlzellen u.a.)

WIE WIRD GEFÖRDERT?

  • Zuschuss in Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen 35 %)

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Holger Görtemöller © LGMV

Holger Görtemöller

Leezen

03866-404-123
Annett Juhl © LGMV

Annett Juhl

Rostock

0381-40513-30
Manfred Manthey © LGMV

Manfred Manthey

Neubrandenburg

0395-4503-46
Platzhalter ASP

Luise Paul

Greifswald

038334-832-14