Umwallungen von Biogasanlagen nach AWSV 2017

Am 01. August 2022 endet die Übergangsfrist zur Nachrüstung von Umwallungen bei bestehenden Biogasanlagen.

Gern unterstützen wir Sie als Betreiber bei der rechtzeitigen Umsetzung der Rückhaltung.

Folgende Leistungen bieten wir an:

  • Individuelle Lösungen
  • Planung der Umwallung und Berechnung des Auslaufszenarios
  • Wasserrechtliche Anzeige bei der Wasserbehörde
  • Genehmigungsverfahren nach Bau- und BImSch-Recht

Kontaktieren Sie uns gerne!

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03866-4040

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