Am 01. August 2022 endet die Übergangsfrist zur Nachrüstung von Umwallungen bei bestehenden Biogasanlagen.
Gern unterstützen wir Sie als Betreiber bei der rechtzeitigen Umsetzung der Rückhaltung.
Folgende Leistungen bieten wir an:
- Individuelle Lösungen
- Planung der Umwallung und Berechnung des Auslaufszenarios
- Wasserrechtliche Anzeige bei der Wasserbehörde
- Genehmigungsverfahren nach Bau- und BImSch-Recht
Kontaktieren Sie uns gerne!