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15.11.2018 - Spatenstich für Projekt zur Entwicklung lebendiger Gewässer in der Lewitz

 

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU WRRL) für die Gewässer Alte Elde und Klinkener Bach

Am Mittwoch, 14.11.2018, fand in Kronskamp im Mündungsbereich der Alten Elde der erste Spatenstich zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung sowie zur Sicherung der Durchgängigkeit der Alten Elde und des Klinkener Baches statt. Die Baumaßnahmen erfolgen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU WRRL).

Zunächst gab es eine Vorstellung des Projektes durch den Projektträger, dem Wasser- und Bodenverband (WBV) „Untere Elde". Anschließend sprach in Vertretung des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt M-V die Leiterin der Abteilung Wasser, Boden und Immissionsschutz, Frau Ute Hennings, über die Bedeutung dieses besonderen Projektes zur Umsetzung der EU WRRL. Auch der Landkreis überbrachte durch den 1. Stellvertreter des Landrates, Herrn Neumann, Grußworte und wünschte viel Erfolg für das Projekt.

Die Umsetzung der Baumaßnahmen werden auf Grund des naturschutzrechtlich äußerst sensiblen Gebietes in den Winterhalbjahren von 2018 bis 2020 mit ökologischer Baubegleitung erfolgen. Rund 5,5 Mio. Euro sollen insgesamt in die Renaturierung investiert werden. Damit zählt dieses Projekt zu den größten Vorhaben zur Umsetzung der WRRL in Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu wurde durch das StALU WM eine 90-prozentige Förderung aus Mitteln des ELER und dem Haushalt des Umweltministeriums bewilligt. Die Eigenanteile werden durch den WBV, über akquirierte Mittel für Ausgleichsmaßnahmen, als Anteilsfinanzierung getragen.

Um die Vorhaben als auch die bestehenden Landnutzungskonflikte u.a. auch eigentumsrechtlich, z.B. mit der Einrichtung eines Entwicklungskorridors am Gewässer, umsetzen zu können, wurde ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren angeordnet. Diese beauftragten Arbeiten werden durch die Mitarbeiter der Abteilungen Flurneuordnung und Vermessung der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH durchgeführt.

Die Bekanntgabe und Anhörung zur neu geordneten Feldeinteilung, mit arrondierten und erreichbaren Eigentumsflächen, erfolgt noch in diesem Jahr.